Green Belt
Initiative "Grüner Gürtel" 

zur Zeit noch "Baustelle" -

Artikel über die Aussenbereichssatzung der Gemeinde Stepenitztal für Rodenberg sind in Arbeit. Siehe auch Artikel in  "BLOG"
Artikel über die Initiative "Keine Pestizide in ländlichen Räumen" sind in Arbeit

- siehe unten: Beschreibung der "Green-Belt"-Initiative

"Green Belt"- Initiative


„Green-Belt“Initiative für einen pestizidfreies Dorf

 



„Green-Belt“ Initiative; Kirchstr. 18; 23936 Kirch-Mummendorf

Finanzamt Lübeck

23568 Lübeck



Prüfung der Gemeinnützlichkeit

Wismar d. 01. April 2021


Sehr geehrte Damen und Herren

haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben.


Wie bereits telefonisch angesprochen, liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der Schaffung von lebensbejahenden Lebensräumen rund um die örtlichen Ballungsgebiete.

Die gesundheitliche Beeinträchtigung von Mensch und Tier und – insbesondere der Lebewesen in freier Wildbahn - durch die „moderne“ Agrarwirtschaft bedeutet auf längere Sicht eine Gefährdung für Klima und Umwelt.

Die Initiative „Grüner Gürtel“ hat sich zum Ziel gesetzt, diese negativen Einflüsse so weit wie möglich einzudämmen und fern zu halten.

Grün- und Blühstreifen, Wander- und Rundwege, offene Wasserläufe und friedvolle Nachbarn sind eine Vision, die es zu erreichen gilt.

Auch wenn diese Ziele in der heutigen Zeit – die durch die CORONA-Pandemie und individuelle Geld- und Geltungssucht geprägt ist – nur schwer zu erreichen sind, so hat sich die Initiative zum Ziel gesetzt, in künstlerischer und neo-polemischer Form die vorhandenen Missstände aufzuzeigen und zu problematisieren.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn sie diesen Wettlauf gegen die Zeit mit Ihrem Wohlwollen befürworten und einen Schlussstrich unter die Sache ziehen.


Anbei übersende ich Ihnen das Gründungsprotokoll der


Green-belt“- Initiative


und hoffen auf Ihre positive Befürwortung in der nächsten Sitzung.


Es grüßt Sie



Butch Speck
Sprecher der Green-Belt-Initiative



 Protokoll für die Gründung einer Initiativ-Gesellschaft


 UR. Nr. .07- 411- 2021

Heute, den 01.04.2021,

erschien mir im Amtssitz in Grevesmühlen


Herr Jens-Martin Speck, wohnhaft Kirchstr.18, 23936 Kirch-Mummendorf;.


1. Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1a IniVO eine allgemeinnütziche Initiative mit dem Namen


 “Green-belt“- Initiative

mit dem Sitz in 
23936 Stepenitztal; Kirch-Mummendorf; Kirchstr. 18


2. Gegenstand der Initiative ist die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum durch die Schaffung von Grün- und Abstandsflächen zwischen den Wohnbereichen und den landwirtschaftlichen Ackerflächen.


3. Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, die gesundheitsgefährdende Wirkung von Pestiziden, Insektiziden und Fungiziden zu reduzieren bzw. zu ersetzen durch ökologisch vertretbare Bewirtschaftungsmethoden.
- Ziel ist es, den örtlichen Innenbereich und Lebensraum von negativen Einflüssen der Agrarwirtschaft freizuhalten, soweit diese das körperliche und seelische Wohlbefinden beeinträchtigen.

- Ziel ist es, das Umfeld des Ortes durch Grün- und Freizeitflächen und unbefestigte Wander- und Rundwege zu umschließen und die Natur erlebbar zu machen.

- Ziel ist es, eine lebensbejahende Umgebung für die Kinder, Erwachsenen und Tiere zu schaffen. Auch Vögel, Insekten, Wildtiere und Wildpflanzen sollen ihren Lebensraum finden ebenso wie Hunde, Katzen, Pferde, Federvieh und Exoten.

- Blühstreifen, Lebens- und Verbindungskorridore, offene Wasserläufe und Teiche bzw. Überschwemmungsgebiete sollen die menschlichen Eingriffe in die Natur kompensieren.


4. Zum Sprecher der Initiative wurde Herr Jens-Martin Speck,

geboren am 02.02.1955, wohnhaft in Kirchstr.18, 23936 Kirch-Mummendorf, bestellt. 
Die Initiative ist von den Beschränkungen des § 181 Abs.III des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.


5. Die Initiative trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals.

6. Von dieser Urkunde erhalten eine Ausfertigung die eingetragenen Mitglieder, eine beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaftssteuerstelle –.

7. Der Erschienene wurde vom Aussteller/von der Ausstellerin insbesondere auf folgendes hingewiesen: Die Initiative ist lokal nicht gebunden. 
Örtliche Gruppen unterliegen den Grundsetzen des Dachverbandes.

Hinweise: www.“green-belt“-protokolle.de Stand: 1. November 2018 (V1.0)


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